Notrufweiterleitung

Notrufweiterleitung

 

Nach den neuesten gesetzlichen Vorschriften sind Betreiber von Aufzugsanlagen in der Pflicht jederzeit eine Personenbefreiung durchführen zu können. Diese Verpflichtung können Sie auf uns übertragen. Dazu übernehmen wir den Einbau und die Aufschaltung von Geräten zur Notrufweiterleitung.

Dieses Angebot ist vor allem für diejenigen unserer Kunden interessant, die nicht selbst eine 24-stündige Bereitschaftsperson zur Personenbefreiung zur Verfügung stellen können.

Im Notrufweiterleitungsvertrag inbegriffen ist die Aufschaltung auf unsere 24-Stunden-Bereitschaftszentrale, die einen Monteur bei Bedarf zu jeder Tages- und Nachtzeit zur Personenbefreiung entsendet.