Eine Wartung wird bei uns grundsätzlich nach DIN EN 13015 durchgeführt, die alle Elemente festlegt, die für eine qualifizierte Wartung zu berücksichtigen sind. Unter anderem wird für jeden Aufzug und seine betrieblichen Gegebenheiten das ideale Wartungsintervall bestimmt.
Bei Abschluss eines Wartungsvertrags ist bei uns die Schulung von zwei Personen zu Aufzugswärtern pro Jahr kostenlos enthalten.
Die nach DIN EN 13015 durchzuführenden Arbeiten bei der Wartung können unserer detallierten Leistungsbeschreibung entnommen werden, die wir Ihnen gerne auf Anfrage zukommen lassen.
Zusätzlich bieten wir für unsere Kunden mit Wartungsvertrag die elektrische Prüfung gemäß TRBS 1201 Teil 4 und BGV A3 von Aufzugsanlagen an, die nach gesetzlicher Neuregelung seit 2009 für Aufzugsbetreiber notwendig ist und alle 4 Jahre wiederholt werden muss.
Wir führen diese Prüfung nach BGV A3 in Verbindung mit einer Wartung durch, sodass unsere Kunden Anfahrtskosten sparen können.